Staffelmiete-Rechner

Sie haben einen Staffelmietvertrag (§ 557a BGB)? Tragen Sie Start-Miete und Stufen ein — der Rechner zeigt sofort, welche Kaltmiete heute gilt und wann die nächste Erhöhung ansteht.

Staffel-Stufen

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Nie wieder eine Staffel-Stufe verpassen

Das Radar erinnert Sie 30 Tage vor jeder Stufe per E-Mail — mit kopierfertigem Info-Text für Ihre Mieter. Dazu: Betriebskosten-Fristen-Wecker (§ 556 BGB) und Befristungs-Erinnerung. 1 Vertrag dauerhaft kostenlos.

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Häufige Fragen zur Staffelmiete

Muss ich die Erhöhung ankündigen?

Nein — die Staffel gilt automatisch ab dem vereinbarten Datum (§ 557a BGB). Ein kurzes Info-Schreiben an die Mieter ist trotzdem sinnvoll, damit der Dauerauftrag angepasst wird. Unsere Erinnerungs-Mail enthält einen kopierfertigen Text.

Was macht eine Staffelvereinbarung wirksam?

Schriftform, jede Stufe als konkreter Geldbetrag (oder konkreter Erhöhungsbetrag), und zwischen zwei Stufen muss mindestens ein Jahr liegen. Während der Staffel sind Erhöhungen nach § 558 (Vergleichsmiete) und § 559 (Modernisierung) ausgeschlossen. Wir leisten keine Rechtsberatung — im Zweifel prüfen lassen.

Staffel oder Index — was ist besser?

Die Staffel ist planbar, der Index folgt der Inflation. Für Indexmietverträge gibt es unseren Indexmiete-Rechner samt automatischer VPI-Überwachung.